Direkt zum Hauptinhalt
Pay

Beschwerden

Wenn etwas nicht so gelaufen ist, wie es soll, prüfen wir das nachvollziehbar. Jede Beschwerde wird als eigener RyhPay-Vorgang erfasst und mit einer Vorgangsnummer beantwortet.

Fassung 1.0.0 · Stand 10.08.2026 · veröffentlichte Fassung

Beschwerde einreichen

Alle Felder sind erforderlich. Mit dem Absenden wird automatisch ein RyhPay-Vorgang im zentralen Ryh Kommunikationscenter angelegt, einer zuständigen Rolle zugeordnet und vollständig dokumentiert. Du erhältst sofort eine Vorgangsnummer.

Erlaubt sind PDF-Dateien und Bilder (PNG, JPEG, WebP, HEIC), höchstens 5 Dateien mit je 5 MB. Die Dateien werden verschlüsselt übertragen, ausschließlich serverseitig im Vorgang abgelegt und sind öffentlich nicht abrufbar. Bitte keine Karten-, Passwort- oder Codeangaben hochladen.

Weitere Wege der Einreichung

Du kannst uns auch an support@ryhpay.de schreiben. Auch diese Nachricht wird im zentralen Ryh Kommunikationscenter als eigener RyhPay-Vorgang erfasst und dokumentiert.

Alternativ kannst du den RyhPay Assistenten öffnen. Er nimmt die Angaben auf und übergibt den Vorgang auf Wunsch an einen Mitarbeiter.

Diese Daten sende uns niemals

Wir fragen niemals Online-Banking-Zugangsdaten, Passwörter, Passkeys, Einmalcodes oder vollständige Kartendaten ab. Übermittle solche Daten niemals an RyhPay – auch nicht auf Nachfrage. Wer dich danach fragt, handelt nicht in unserem Auftrag.

Ablauf der Bearbeitung

  • Wir bestätigen den Eingang mit einer Vorgangsnummer.
  • Wir prüfen den Zahlungsvorgang anhand der Protokolle und ordnen die Zuständigkeit zu.
  • Betrifft die Beschwerde Ware, Preis oder Leistung, beteiligen wir den Händler.
  • Du erhältst eine begründete Antwort mit dem Ergebnis und den nächsten Schritten.

Weitere Wege

Datenschutzbeschwerden kannst du zusätzlich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Für Rückfragen erreichst du den Diensteanbieter, die Keyperion Germany GmbH, telefonisch unter +49 69 94323281.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.