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Pay

Cookie-Richtlinie

Diese Richtlinie führt ausschließlich Technologien auf, die RyhPay tatsächlich einsetzt. Analyse-, Marketing- und Personalisierungstechnologien sind derzeit nicht aktiv und würden erst nach einer ausdrücklichen Einwilligung geladen.

Fassung 1.0.0 · Stand 10.08.2026 · veröffentlichte Fassung

Wie die Einwilligung funktioniert

Beim ersten Aufruf erscheint der Cookie-Hinweis mit drei gleichwertigen Möglichkeiten: „Alle akzeptieren“, „Nur notwendige“ und „Einstellungen“. Vor einer freiwilligen Einwilligung laden wir ausschließlich technisch notwendige Technologien. Optionale Kategorien sind nie vorausgewählt.

– dieser Zugang ist auf jeder Seite im Fußbereich dauerhaft erreichbar.

Kategorien

  • Technisch notwendig (immer aktiv): Sicherer Zahlungsablauf, Betrugsprävention, Sitzungsverwaltung, Warenkorb, Anmeldung und gesetzlich erforderliche Sicherheitsfunktionen. Ohne diese Technologien kann eine Zahlung nicht sicher abgeschlossen werden. Technologien: Sitzungskennung, Anmeldetoken, Zahlungs- und Warenkorbkennung, Sicherheits- und Missbrauchsschutz, Spracheinstellung, gespeicherte Einwilligung. Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis zum Schließen des Browsers, Anmeldung bis 8 Stunden bzw. 30 Tage bei ausdrücklicher Auswahl, Sicherheitsnachweise bis 12 Monate.
  • Analyse und Statistik (nur mit Einwilligung): Anonyme Auswertung der Nutzung, um Fehler zu erkennen und Zahlungsabläufe zu verbessern. Wird ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung geladen. Technologien: Reichweitenmessung, Fehler- und Ladezeitstatistik. Speicherdauer: Bis 14 Monate, danach automatische Löschung.
  • Marketing (nur mit Einwilligung): Messung von Kampagnenerfolg und Ansprache über RyhPay-Kanäle. Für Zahlungen nicht erforderlich. Technologien: Kampagnenkennung, Erfolgsmessung. Speicherdauer: Bis 12 Monate.
  • Personalisierung (nur mit Einwilligung): Merken von Vorlieben wie zuletzt genutzter Bank, Ansicht oder empfohlenen Inhalten über den Zahlungsvorgang hinaus. Technologien: Vorlieben- und Empfehlungsspeicher. Speicherdauer: Bis 6 Monate.
  • Externe Medieninhalte (nur mit Einwilligung): Nachladen eingebetteter Medien wie Videos oder Karten. Ohne Einwilligung bleibt an dieser Stelle ein Platzhalter mit Hinweis stehen. Technologien: Medienabruf, Wiedergabefortschritt, Zwischenspeicher. Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis 30 Tage.

Eingesetzte Technologien im Einzelnen

ryh_pay_session

Anbieter: RyhPay (pay.ryh.de, ryhpay.de, ryhpay.com)

Zweck: Erkennung der angemeldeten Händlersitzung, auch in eingebetteten Ansichten.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: 8 Stunden, bei ausdrücklicher Auswahl „Angemeldet bleiben“ 30 Tage.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Drittlandübertragung: Keine

sb-…-auth-token (Anmeldespeicher)

Anbieter: RyhPay mit Anmelde- und Datenbankbetrieb (Supabase)

Zweck: Aufrechterhaltung der Anmeldung und Erneuerung des Zugangstokens.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Bis zur Abmeldung, längstens entsprechend der gewählten Sitzungsdauer.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Drittlandübertragung: Keine

ryh_pay_session_device, ryh_pay_remember_device, ryh_pay_last_activity

Anbieter: RyhPay

Zweck: Geräteerkennung der Sitzung, Umsetzung der gewählten Sitzungsdauer, Inaktivitätsabmeldung.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Bis 30 Tage.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Drittlandübertragung: Keine

ryh_pay_view, ryhpay.viewmode.v1

Anbieter: RyhPay

Zweck: Merken der gewählten Ansicht nach der Anmeldung. Steuert ausschließlich die Darstellung, niemals Berechtigungen.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis zur Abmeldung.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG

Drittlandübertragung: Keine

ryhpay.consent.v1

Anbieter: RyhPay

Zweck: Speicherung und Nachweis deiner Cookie-Entscheidung, damit der Hinweis nicht erneut erscheint.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Bis 24 Monate.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO

Drittlandübertragung: Keine

ryh_pay_ls_probe

Anbieter: RyhPay

Zweck: Kurzer technischer Test, ob der Browser lokale Speicherung erlaubt, um eine funktionierende Anmeldung sicherzustellen.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Wird unmittelbar nach dem Test entfernt.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG

Drittlandübertragung: Keine

Zahlungs- und Warenkorbkennung des laufenden Vorgangs

Anbieter: RyhPay

Zweck: Zuordnung eines offenen Zahlungsvorgangs, gewählte Bank im Bezahlablauf, Statusanzeige am Kundendisplay.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Bis zum Abschluss des Vorgangs, längstens 24 Stunden.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Drittlandübertragung: Keine

Gerätekopplung des Kundendisplays

Anbieter: RyhPay

Zweck: Dauerhafte, jederzeit widerrufbare Geräteidentität eines gekoppelten Kundendisplays.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Bis zum Widerruf der Kopplung durch den Händler.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Drittlandübertragung: Keine

Bedienungshilfen und Spracheinstellung

Anbieter: RyhPay

Zweck: Merken von Kontrast, Schriftgröße, reduzierter Bewegung und Sprache.

Kategorie: Technisch notwendig

Speicherdauer: Bis 12 Monate.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG

Drittlandübertragung: Keine

Zwischenspeicher für Bereitschaftsmedien

Anbieter: RyhPay Medienauslieferung

Zweck: Zwischenspeichern von Videos und Bildern des Bereitschaftsbildschirms. Wird erst nach Einwilligung für externe Medien geladen.

Kategorie: Externe Medieninhalte (optional)

Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis 30 Tage.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

Drittlandübertragung: Keine

Verantwortlicher

Verantwortlich für den Einsatz dieser Technologien ist die Keyperion Germany GmbH. Weitere Angaben stehen im Impressum und in der Datenschutzerklärung.