Cookie-Richtlinie
Diese Richtlinie führt ausschließlich Technologien auf, die RyhPay tatsächlich einsetzt. Analyse-, Marketing- und Personalisierungstechnologien sind derzeit nicht aktiv und würden erst nach einer ausdrücklichen Einwilligung geladen.
Fassung 1.0.0 · Stand 10.08.2026 · veröffentlichte Fassung
Wie die Einwilligung funktioniert
Beim ersten Aufruf erscheint der Cookie-Hinweis mit drei gleichwertigen Möglichkeiten: „Alle akzeptieren“, „Nur notwendige“ und „Einstellungen“. Vor einer freiwilligen Einwilligung laden wir ausschließlich technisch notwendige Technologien. Optionale Kategorien sind nie vorausgewählt.
– dieser Zugang ist auf jeder Seite im Fußbereich dauerhaft erreichbar.
Kategorien
- Technisch notwendig (immer aktiv): Sicherer Zahlungsablauf, Betrugsprävention, Sitzungsverwaltung, Warenkorb, Anmeldung und gesetzlich erforderliche Sicherheitsfunktionen. Ohne diese Technologien kann eine Zahlung nicht sicher abgeschlossen werden. Technologien: Sitzungskennung, Anmeldetoken, Zahlungs- und Warenkorbkennung, Sicherheits- und Missbrauchsschutz, Spracheinstellung, gespeicherte Einwilligung. Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis zum Schließen des Browsers, Anmeldung bis 8 Stunden bzw. 30 Tage bei ausdrücklicher Auswahl, Sicherheitsnachweise bis 12 Monate.
- Analyse und Statistik (nur mit Einwilligung): Anonyme Auswertung der Nutzung, um Fehler zu erkennen und Zahlungsabläufe zu verbessern. Wird ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung geladen. Technologien: Reichweitenmessung, Fehler- und Ladezeitstatistik. Speicherdauer: Bis 14 Monate, danach automatische Löschung.
- Marketing (nur mit Einwilligung): Messung von Kampagnenerfolg und Ansprache über RyhPay-Kanäle. Für Zahlungen nicht erforderlich. Technologien: Kampagnenkennung, Erfolgsmessung. Speicherdauer: Bis 12 Monate.
- Personalisierung (nur mit Einwilligung): Merken von Vorlieben wie zuletzt genutzter Bank, Ansicht oder empfohlenen Inhalten über den Zahlungsvorgang hinaus. Technologien: Vorlieben- und Empfehlungsspeicher. Speicherdauer: Bis 6 Monate.
- Externe Medieninhalte (nur mit Einwilligung): Nachladen eingebetteter Medien wie Videos oder Karten. Ohne Einwilligung bleibt an dieser Stelle ein Platzhalter mit Hinweis stehen. Technologien: Medienabruf, Wiedergabefortschritt, Zwischenspeicher. Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis 30 Tage.
Eingesetzte Technologien im Einzelnen
ryh_pay_session
Anbieter: RyhPay (pay.ryh.de, ryhpay.de, ryhpay.com)
Zweck: Erkennung der angemeldeten Händlersitzung, auch in eingebetteten Ansichten.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: 8 Stunden, bei ausdrücklicher Auswahl „Angemeldet bleiben“ 30 Tage.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Drittlandübertragung: Keine
sb-…-auth-token (Anmeldespeicher)
Anbieter: RyhPay mit Anmelde- und Datenbankbetrieb (Supabase)
Zweck: Aufrechterhaltung der Anmeldung und Erneuerung des Zugangstokens.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Bis zur Abmeldung, längstens entsprechend der gewählten Sitzungsdauer.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Drittlandübertragung: Keine
ryh_pay_session_device, ryh_pay_remember_device, ryh_pay_last_activity
Anbieter: RyhPay
Zweck: Geräteerkennung der Sitzung, Umsetzung der gewählten Sitzungsdauer, Inaktivitätsabmeldung.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Bis 30 Tage.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Drittlandübertragung: Keine
ryh_pay_view, ryhpay.viewmode.v1
Anbieter: RyhPay
Zweck: Merken der gewählten Ansicht nach der Anmeldung. Steuert ausschließlich die Darstellung, niemals Berechtigungen.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis zur Abmeldung.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Drittlandübertragung: Keine
ryhpay.consent.v1
Anbieter: RyhPay
Zweck: Speicherung und Nachweis deiner Cookie-Entscheidung, damit der Hinweis nicht erneut erscheint.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Bis 24 Monate.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
Drittlandübertragung: Keine
ryh_pay_ls_probe
Anbieter: RyhPay
Zweck: Kurzer technischer Test, ob der Browser lokale Speicherung erlaubt, um eine funktionierende Anmeldung sicherzustellen.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Wird unmittelbar nach dem Test entfernt.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Drittlandübertragung: Keine
Zahlungs- und Warenkorbkennung des laufenden Vorgangs
Anbieter: RyhPay
Zweck: Zuordnung eines offenen Zahlungsvorgangs, gewählte Bank im Bezahlablauf, Statusanzeige am Kundendisplay.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Bis zum Abschluss des Vorgangs, längstens 24 Stunden.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Drittlandübertragung: Keine
Gerätekopplung des Kundendisplays
Anbieter: RyhPay
Zweck: Dauerhafte, jederzeit widerrufbare Geräteidentität eines gekoppelten Kundendisplays.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Bis zum Widerruf der Kopplung durch den Händler.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Drittlandübertragung: Keine
Bedienungshilfen und Spracheinstellung
Anbieter: RyhPay
Zweck: Merken von Kontrast, Schriftgröße, reduzierter Bewegung und Sprache.
Kategorie: Technisch notwendig
Speicherdauer: Bis 12 Monate.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Drittlandübertragung: Keine
Zwischenspeicher für Bereitschaftsmedien
Anbieter: RyhPay Medienauslieferung
Zweck: Zwischenspeichern von Videos und Bildern des Bereitschaftsbildschirms. Wird erst nach Einwilligung für externe Medien geladen.
Kategorie: Externe Medieninhalte (optional)
Speicherdauer: Sitzungsbezogen bis 30 Tage.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
Drittlandübertragung: Keine
Verantwortlicher
Verantwortlich für den Einsatz dieser Technologien ist die Keyperion Germany GmbH. Weitere Angaben stehen im Impressum und in der Datenschutzerklärung.
